Aktuelles

Das Bauamt informiert:

Der Landkreis Zwickau, Amt für Straßenbau, als Baulastträger der Kreisstraße K 7307 und die Gemeinde Gersdorf als Baulastträger der Gehwege beabsichtigen, als Gemeinschaftsmaßnahme in der Gemeinde Gersdorf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die Gersdorfer Hauptstraße zwischen Weststraße und Schenkberg zu erneuern. 

Im Rahmen des Bauvorhabens soll auf der Kreisstraße auf ca. 370 m die Fahrbahnoberfläche erneuert werden, es werden defekte Betonrinnensteine ersetzt und Teilflächen des Gehweges erneuert. Durch die WAD werden die Kanaldeckel getauscht und es werden Leerrohre für Breitband verlegt. 

Da unter Vollsperrung gebaubt wird, erfolgt die Umleitung über die B 180 und Lugau.

Begonnen wird am 21.10.2024 mit der Erneuerung einer Querschleuse am Radioladen, nähe Feldstraße und den Arbeiten am Gehweg. Die Baustelle soll bis zum 06.12.2024 beendet sein.

Um während der Baumaßnahme die Müllentsorgung gewährleisten zu können, werden jeweils gelbe und blaue Container an Sammelpunkten aufgestellt, wo die Anwohner ihre Abfälle selbst entsorgen können. Die Container werden auf den Parkplätzen an der Brücke über den Hegebach zum Lindenhofweg sowie den Parkplätzen am Einkaufsmarkt Nähe Haus-Nr. 207 bereitgestellt. Zu diesen Plätzen sind auch die Tonnen für Restmüll und Bio für die Entsorgung zu bringen. Dabei wird die Baufirma den Betroffenen beim Transport der Tonnen behilflich sein. Die Tonnen sind dafür als eigene zu kennzeichnen und bitte einen Tag vor der Entsorgung bereitzustellen.


endgültiges Wahlergebnis - Bürgermeisterwahl 2024    hier


Bekanntmachung der LISt GmbH, handelnd im Auftrag des Freitstaates Sachsen, vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen

Vorbereitung der Planung für das Projekt: B 173 - Neubau Geh- und Radweg St. Egidien - Gersdorf

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken


Näheres dazu erfahren Sie    hier



Biotonnenreinigung 2024

 hier


Das Bauamt informiert...

Straßenbaumaßnahme:

zu einer geplanten Straßenbaumaßnahme des Landkreises im Bereich der Hauptstraße mit der Hausnummer 210 (Kreuzung Weststraße/Hauptstraße) bis zur Hauptstraße mit der Hausnummer 238 (Kreuzung Hauptstraße/Schenkberg)

Näheres dazu erfahren Sie    hier

Straßenbeleuchtung - Schaltstelle Schillerweg: 

Es gab bisher mit der Straßenbeleuchtungsanlage, welche über die Schaltstelle Schillerweg geschaltet wird, technische Probleme in der Versorgung.

In der betreffenden Schaltstelle ist ein Steuerungsmodul von Signify (Philips) eingebaut, welches falsche oder keine Signale gesendet hat.

Bis zur Fehlerbehebung des Moduls ist die bisherige Dämmerungsschaltung wieder aktiviert.

(Hinweis: Derzeit ist in Gersdorf noch in der Schaltstelle in der Rudolf-Breitscheid-Straße dieses Modul eingebaut. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Zweckverbandes sind ca. 20 Schaltstellen mit diesem Modul ausgerüstet.)

Reparaturen Straßenbeleuchtungsanlage Kreisstraßen: 

Bei notwendigen Reparaturen an der Straßenbeleuchtungsanlage müssen durch den Kommunalen Zweckverband Straßenbeleuchtung (KZV) für jede Einzelmaßnahme Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) beim zuständigen Straßenbaulastträger beantragt werden.

Während es bei der Bearbeitung dieser Anträge für kommunale Straßen keine Zeitverluste und Kosten gibt, stellt sich diese Situation für Kreisstraßen, zu denen die Hauptstraße, die Erlbacher Straße sowie der Hofgraben zählen, anders dar.

Für diese Straßen muss der KZV die VAO (letztens 24 Seiten A4) im Landratsamt des Landkreises Zwickau beantragen. Die Abstimmungs- und Bearbeitungszeit beträgt durchaus 4 Wochen.

Aus diesem Grund verzögert sich, ungewollt und durch den KZV nicht beeinflussbar, der Zeitraum der Reparaturen.

Neben dem Zeitverzug kommt noch ein erhöhter Aufwand für die Umsetzung der Absicherungsmaßnahmen hinzu.

Spielplatz Kaisergrubenstraße:

Auf Grund des derzeitigen Krankenstandes verzögern sich die Arbeiten zum Aufstellen des Groß-Spielgerätes.



Das Einwohnermeldeamt informiert zur Produktionszeit von Reisepässen

Wir weisen darauf hin, dass die Produktionszeit von Reisepässen wegen eines enorm gestiegenen Bestellaufkommens derzeit mindestens 8 Wochen beträgt.

Da es keinen Gewährleistungsanspruch gibt, wann ein bestelltes Dokument abgeholt werden kann, gibt es auch keinen Regressanspruch bzw. auch keine Kostenübernahme für erforderliche Ausstellung von vorläufigen Dokumenten oder Expressreisepässen. Vielmehr ist jeder Bürger und jede Bürgerin in eigener Verantwortung im Hinblick auf die rechtzeitige Beantragung von Dokumenten.

Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Reiseplanung zu beachten!

Bei Fragen stehen wir unter der Rufnummer 037203/919-28 gern zur Vergügung.

Ihr Einwohnermeldeamt



Informationen des Landeskriminalamtes Sachsen zur landeweiten Kampagne "HÖR` GENAU HIN!" und "SCHAU`GENAU HIN! - Telefonbetrug kann jeden treffen!

Näheres dazu erfahren Sie    hier



Gemeinderatswahl 2024 - endgültiges Wahlergebnis

Näheres dazu erfahren Sie      hier



Rückblick Hochwassergefahr am ersten Juniwochenende 2024 - 

Ratgeber richtiges Handeln bei Hochwasser

Näheres dazu erfahren Sie      hier



Bekanntgabe der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024

» weitere Informationen




Vor dem Start der Reisezeit die Dokumente checken

Zwar ist bis zu den Sommerferien und der damit verbundenen Reisezeit noch etwas „Luft“, den-noch empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes zu erkundigen. Die Einreisebestimmungen sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich geregelt. Seitens der Pass- und Ausweisbehörde können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erhalten Sie über die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin, per Internet (www.auswaertiges-amt.de) oder die Reisebüros.

» weitere Informationen



Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen. Dafür werden ab 01.07.2022 die Grundlagen für die Berechnung neu erhoben. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat unter

www.grundsteuer.sachsen.de

Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform zusammengefasst. Hier finden Eigentümer wichtige Angaben über die Feststellungserklärung wie z. B. den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Grundsteuerreform sind die Finanzämter verantwortlich. Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Zwickau, Tel. 0375 283689700.


Standortsuche für Baumpflanzungen

Der Gemeinderat diskutierte über mögliche Standorte für Baumpflanzungen und bittet die Grundstücksbesitzer um Mithilfe bei der Standortsuche. Nach Möglichkeit sollten die Pflanzorte an ortsprägender Stelle und
straßennah gelegen sein. Die Kosten für die Lieferung und Pflanzung der Laubgehölze übernimmt hierbei die Kommune. Das Pflanzgut geht nach 3 Jahren in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.

Für entsprechende Vorschläge steht die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung.


Ehrenamtskarte

Ab sofort können in der Gemeinde Gersdorf Anträge auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte gestellt werden. Das Formular dazu finden Sie auf unserer Homepage unter "Formulare".

Fragen dazu richten Sie bitte an Frau Knöbel, Tel.: 037203/91926


Medieninformation - Jetzt schnelles Internet in Gersdorf

Rund 2.000 Haushalte in Gersdorf können jetzt schneller im Internet surfen. Im neuen Netz sind Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich. Das gilt auch für Musik- und Video-Streaming oder das Speichern in der Cloud.

» Mehr erfahren