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zu einer geplanten Straßenbaumaßnahme des Landkreises im Bereich der Hauptstraße mit der Hausnummer 210 (Kreuzung Weststraße/Hauptstraße) bis zur Hauptstraße mit der Hausnummer 238 (Kreuzung Hauptstraße/Schenkberg)
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Es gab bisher mit der Straßenbeleuchtungsanlage, welche über die Schaltstelle Schillerweg geschaltet wird, technische Probleme in der Versorgung. In der betreffenden Schaltstelle ist ein Steuerungsmodul von Signify (Philips) eingebaut, welches falsche oder keine Signale gesendet hat. Bis zur Fehlerbehebung des Moduls ist die bisherige Dämmerungsschaltung wieder aktiviert.
(Hinweis: Derzeit ist in Gersdorf noch in der Schaltstelle in der Rudolf-Breitscheid-Straße dieses Modul eingebaut. Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Kommunalen Zweckverbandes sind ca. 20 Schaltstellen mit diesem Modul ausgerüstet.)
Bei notwendigen Reparaturen an der Straßenbeleuchtungsanlage müssen durch den Kommunalen Zweckverband Straßenbeleuchtung (KZV) für jede Einzelmaßnahme Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) beim zuständigen Straßenbaulastträger beantragt werden.
Während es bei der Bearbeitung dieser Anträge für kommunale Straßen keine Zeitverluste und Kosten gibt, stellt sich diese Situation für Kreisstraßen, zu denen die Hauptstraße, die Erlbacher Straße sowie der Hofgraben zählen, anders dar.
Für diese Straßen muss der KZV die VAO (letztens 24 Seiten A4) im Landratsamt des Landkreises Zwickau beantragen. Die Abstimmungs- und Bearbeitungszeit beträgt durchaus 4 Wochen.
Aus diesem Grund verzögert sich, ungewollt und durch den KZV nicht beeinflussbar, der Zeitraum der Reparaturen. Neben dem Zeitverzug kommt noch ein erhöhter Aufwand für die Umsetzung der Absicherungsmaßnahmen hinzu.
Wir weisen darauf hin, dass die Produktionszeit von Reisepässen wegen eines enorm gestiegenen Bestellaufkommens derzeit mindestens 8 Wochen beträgt.
Da es keinen Gewährleistungsanspruch gibt, wann ein bestelltes Dokument abgeholt werden kann, gibt es auch keinen Regressanspruch bzw. auch keine Kostenübernahme für erforderliche Ausstellung von vorläufigen Dokumenten oder Expressreisepässen. Vielmehr ist jeder Bürger und jede Bürgerin in eigener Verantwortung im Hinblick auf die rechtzeitige Beantragung von Dokumenten.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Reiseplanung zu beachten!
Bei Fragen stehen wir unter der Rufnummer 037203/919-28 gern zur Vergügung.
Ihr Einwohnermeldeamt
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Zwar ist bis zu den Sommerferien und der damit verbundenen Reisezeit noch etwas „Luft“, den-noch empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes zu erkundigen. Die Einreisebestimmungen sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich geregelt. Seitens der Pass- und Ausweisbehörde können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erhalten Sie über die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin, per Internet (www.auswaertiges-amt.de) oder die Reisebüros.
Die neue Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen. Dafür werden ab 01.07.2022 die Grundlagen für die Berechnung neu erhoben. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat unter
Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform zusammengefasst. Hier finden Eigentümer wichtige Angaben über die Feststellungserklärung wie z. B. den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Grundsteuerreform sind die Finanzämter verantwortlich. Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Zwickau, Tel. 0375 283689700.
Der Gemeinderat diskutierte über mögliche Standorte für Baumpflanzungen und bittet die Grundstücksbesitzer um Mithilfe bei der Standortsuche. Nach Möglichkeit sollten die Pflanzorte an ortsprägender Stelle und
straßennah gelegen sein. Die Kosten für die Lieferung und Pflanzung der Laubgehölze übernimmt hierbei die Kommune. Das Pflanzgut geht nach 3 Jahren in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.
Für entsprechende Vorschläge steht die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung.
Ab sofort können in der Gemeinde Gersdorf Anträge auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte gestellt werden. Das Formular dazu finden Sie auf unserer Homepage unter "Formulare".
Fragen dazu richten Sie bitte an Frau Knöbel, Tel.: 037203/91926
Rund 2.000 Haushalte in Gersdorf können jetzt schneller im Internet surfen. Im neuen Netz sind Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich. Das gilt auch für Musik- und Video-Streaming oder das Speichern in der Cloud.