Eine Schlammlawine hat 2022 das Gersdorfer Sommerbad verwüstet. Der Schlamm lag teilweise einen halben Meter hoch im Bad. In diesem Jahr starten die Sanierungsarbeiten und der Wiederaufbau. Dementsprechend bleibt das Sommerbad bis auf Weiteres geschlossen.
Wir stellen Ihnen auf der Website von Gersdorf aktuelle Informationen zum Baufortschritt zur Verfügung. Klicken Sie dafür auf den folgenden Button.
Aus Sicht unserer einheimischen Tierarten möchten wir, die Jägerschaft zu Gersdorf, Sie als Naturfreunde auf eine besonders sensible Zeit im Jahr hinweisen:
Ab 1. März bis zum 15. Juli befinden sich die bodenbrütenden Vögel, Hasen, Rehkitze, Frischlinge und einige andere Jungtiere in der Brut- und Setzzeit. Dann sind sie besonders leicht zu stören und zu gefährden.
Die Bereiche der Halden, Feldgehölze und Wiesen, gleichwohl in der Nähe von Gewässern, sind besonders in dieser Zeit zu meiden. Die Feld- und Waldwege können natürlich unter Beachtung der gesetzlichen Rechte und Pflichten der Gemeindeordnung benutzt werden.
Die Anleinpflicht für Hunde gilt innerorts. Das Freilaufen der Hunde in der Natur ist nur möglich, wenn Ihr Vierbeiner jederzeit abrufbar ist, aber bitte trotzdem nicht in den o.g. Monaten. Das Stöbern stört und stresst die Wildtiere allerdings zu jeder Zeit!
Das Entsorgen von Hundekot versteht sich von selbst. Sie möchten ja auch keine Hinterlassenschaft eines Hundes in Ihrem Salat vorfinden. Das wird Ihnen jeder Bauer, der sein Vieh füttert, bestätigen und für Ihre Rücksichtnahme dankbar sein.
Im Winter ist der Ruhebedarf des Rehwildes aufgrund des herabgesetzten Stoffwechsels ebenfalls von Bedeutung. Jeder „Kaltstart“ kostet Energie, die zur Ernährung der Föten im Mutterleib aber dringend notwendig sind. Die Störung durch Hunde kann da traurige Folgen haben.
Für Fragen und Anregungen Ihrerseits sind wir über die Verwaltung der Gemeinde Gersdorf, bei Facebook und Instagram oder persönlich in der Feldflur zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Marko Pfeiffer
Jagdpächter
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Wir weisen darauf hin, dass die Produktionszeit von Reisepässen wegen eines enorm gestiegenen Bestellaufkommens derzeit mindestens 8 Wochen beträgt.
Da es keinen Gewährleistungsanspruch gibt, wann ein bestelltes Dokument abgeholt werden kann, gibt es auch keinen Regressanspruch bzw. auch keine Kostenübernahme für erforderliche Ausstellung von vorläufigen Dokumenten oder Expressreisepässen. Vielmehr ist jeder Bürger und jede Bürgerin in eigener Verantwortung im Hinblick auf die rechtzeitige Beantragung von Dokumenten.
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Reiseplanung zu beachten!
Bei Fragen stehen wir unter der Rufnummer 037203/919-28 gern zur Vergügung.
Ihr Einwohnermeldeamt
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Zwar ist bis zu den Sommerferien und der damit verbundenen Reisezeit noch etwas „Luft“, den-noch empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes zu erkundigen. Die Einreisebestimmungen sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich geregelt. Seitens der Pass- und Ausweisbehörde können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erhalten Sie über die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin, per Internet (www.auswaertiges-amt.de) oder die Reisebüros.
Die neue Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen. Dafür werden ab 01.07.2022 die Grundlagen für die Berechnung neu erhoben. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat unter
Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform zusammengefasst. Hier finden Eigentümer wichtige Angaben über die Feststellungserklärung wie z. B. den Bodenrichtwert eines Grundstückes oder die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Grundsteuerreform sind die Finanzämter verantwortlich. Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Zwickau, Tel. 0375 283689700.
Der Gemeinderat diskutierte über mögliche Standorte für Baumpflanzungen und bittet die Grundstücksbesitzer um Mithilfe bei der Standortsuche. Nach Möglichkeit sollten die Pflanzorte an ortsprägender Stelle und
straßennah gelegen sein. Die Kosten für die Lieferung und Pflanzung der Laubgehölze übernimmt hierbei die Kommune. Das Pflanzgut geht nach 3 Jahren in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.
Für entsprechende Vorschläge steht die Gemeindeverwaltung gern zur Verfügung.
Ab sofort können in der Gemeinde Gersdorf Anträge auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte gestellt werden. Das Formular dazu finden Sie auf unserer Homepage unter "Formulare".
Fragen dazu richten Sie bitte an Frau Knöbel, Tel.: 037203/91926
Rund 2.000 Haushalte in Gersdorf können jetzt schneller im Internet surfen. Im neuen Netz sind Telefonieren, Surfen und Fernsehen gleichzeitig möglich. Das gilt auch für Musik- und Video-Streaming oder das Speichern in der Cloud.