Das Bauamt informiert
Ankündigung von Arbeiten am amtlichen Raumbezugsfestpunktfeld des Freistaates Sachsen
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP) handelt es sich um vermarkte, gesicherte und örtlich eingemessene Vermessungspunkte mit präzise bestimmten Koordinaten und Höhen.
Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt der GeoSN in der 39. bis 46. Kalenderwoche 2011 in Gersdorf Vermessungsarbeiten durch. Dabei sollen vorhandene RBP überprüft und neue RBP erkundet werden.
In Abhängigkeit vom Zustand der RBP werden unter anderem folgende Arbeiten ausgeführt:
- Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten,
- Einbringung von Sicherungsmarken in der unmittelbaren Umgebung von
- RBP,
- Vermarkung von Neupunkten durch einen Granitpfeiler und eine Granit-
- platte, ein Rohr mit Schutzkasten oder einen Bolzen,
- Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP,
- Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen bzw. Aufstellung von neuen Schutzsäulen.
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140).
Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die im Besitz eines Dienstausweises sind. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind sie befugt, Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Entsprechend § 6 SächsVermKatG haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken oder Gebäuden Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Roßberg, Telefon 0351/ 8283-2420 vom Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Referat 24, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden.
Breitbandverfügbarkeit
Die Gemeinde beauftragte ein Beratungsunternehmen mit der Erstellung einer „Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse“ zur Breitbandversorgung im Gemeindegebiet.
Begonnen wurde die Untersuchung am 01.07.2011 und wurde mit dem Ergebnisbericht des Breitbandberaters am 07.09.2011 abgeschlossen.
Bund und Freistaat unterstützen unterversorgte Gemeinden mit Fördermitteln, wenn die Breitbandversorgung in den zugehörigen Ortsteilen nicht der von der Bundesregierung vorgegebenen Mindestversorgung von 2 Mbit/s entspricht. Grundlage zur Fördermittelausreichung ist eine entsprechende Analyse, die im Ergebnis eine „Unterversorgung“ bestätigen soll.
Für die Untersuchung hat der Freistaat Vorgaben festgelegt, die der Breitbandberater zu berücksichtigen hat.
Mit der Ermittlung der gegenwärtigen Verfügbarkeit und des jetzigen und zukünftigen Bedarfs für Breitbanddienstleistungen sind methodische Vorgehensweisen festgeschrieben, die in ihrer Umsetzung eine Versorgungsaussage ermöglichen.
Die Untersuchung gliederte sich in zwei Hauptzweige (siehe hierzu auch unsere Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 06.07.2011).
Bedarfsanalyse
Der beauftragte Berater ging in seiner Bearbeitung über die Grundforderungen hinaus und bemühte sich darum, die jeweiligen Bürger der Gemeinde für eine bessere Versorgung zu interessieren und für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen.
So waren in gemeinsamer Abstimmung zwei Informationsveranstaltungen zur Breitbandversorgung (am 19. und 21.07.2011 in unserer Hessenmühle) organisiert worden, die als Einstieg in eine aktive Bürgerbefragung das Beratungskonzept erläutern, Bürger und Gewerbetreibende informieren und letztlich zur aktivem Mitgestaltung anregen sollte.
Die Resonanz der Teilnahme war ein erster Hinweis darauf, dass möglicherweise die jetzige Breitbandversorgung in der Gemeinde bereits alle Bedürfnisse deckt, denn kein Bürger nahm teil.
Auch an der durchgeführten Bürgerbefragung nahmen nur 27 Haushalte und Gewerbetreibende teil, was bezogen auf die Gesamtzahl unserer Haushalte und Gewerbetreibenden eine 0,92 %-ige Beteiligung darstellt und somit weder repräsentativ ist, noch ein eindeutiges Votum für eine bessere Breitbandversorgung bedeutet.
Jetzt ist der Prozess abgeschlossen und die Chance, über Bürgerinformationen mangelnde Versorgungen aufzudecken, verstrichen.
Zum Breitbandbedarf konnten aus der Bürgerbefragung somit keine wesentlichen und nachhaltigen Erkenntnisse gewonnen werden.
Aus der geforderten statistischen Auswertung ergibt sich für unsere Gemeinde ein jetziger Bedarf bei 1.192 Haushalten/Gewerbetreibenden, der sich im 5-Jahres-Verlauf geringfügig auf 1.223 potentielle Breitbandnutzer verbessern wird.
Daher erhebt sich die Frage, ob dieser gegenwärtige Breitbandbedarf durch die gegenwärtig vorhandene Versorgung gedeckt wird.
Verfügbarkeitsanalyse
Die Prüfung der Verfügbarkeit über bereitgestellte Informationstools der Breitbandanbieter sowie Nachfragen bei Breitbandanbietern ergab, dass:
- bis auf 3 der 27 Teilnehmer der Bürgerbefragung alle übrigen über eine Breitbandversorgung mit der Mindestdatenrate von 2 Mbit/s verfügen können. Zu diesen drei Teilnehmern sagt das Verfügbarkeitstool der Telekom jedoch aus, dass diese Anschlüsse mit 6 Mbit/s versorgt werden können.
- auch weitere 50 willkürlich geprüfte Teilnehmeranschlüsse der Haushalte und Gewerbetreibenden Versorgungsaussagen, lt. Verfügbarkeitstool der Telekom, über die Mindestdatenrate von 2 Mbit/s erbrachten. (Der einzige nicht von der Telekom versorgte Teilnehmer kann jedoch von alternativen Betreibern versorgt werden.)
- somit in der Gemeinde kein nichtversorgter kabelgebundener Breitbandbedarf nachgewiesen werden konnte.
- die Prüfung dargestellter Verfügbarkeiten für die drahtlose Breitbandversorgung zur Erkenntnis führte, dass kein wirklicher Bedarf nachgewiesen werden konnte. Der Netzbetreiber Vodafone stellt über eine 100%-ige Netzabdeckung über das UMTS-Netz Breitbanddienstleistungen über der Mindestforderung bereit und gibt auch zur LTE-Versorgung eine positive Aussage.
- das Vorhandensein der UMTS-Netze der Wettbewerber Telekom, E-Plus und Telefónica o2 letztlich zur Erkenntnis führt, dass wesentliche Teile der Gemeinde somit Breitband über Funk-Technologien nutzen können.
- ein Kabelnetzbetreiber mit Breitbanddiensten in der Gemeinde aktiv ist. Die Kabel Deutschland GmbH verfügt über ein eigenständiges Kabelnetz in der Gemeinde und kann bis zu ca. 50 % der Haushalte mit sehr leistungsfähigem Breitband und günstigen Tarifen bedienen.
Allen Bürgern und Gewerbetreibenden der Gemeinde GERSDORF muss deshalb für den Sachbestand einer möglichen unbefriedigenden persönlichen Breitbandversorgung empfohlen werden, mit den in der Gemeinde aktiven Breitbandanbietern Telekom, Vodafone, Telefónica o2 oder auch Kabel Deutschland Kontakt aufzunehmen und den persönlichen Breitbandbedarf anzuzeigen und gegebenenfalls einzufordern.
Alle diese TK-Unternehmen stellen in ihren Positionierungen die Leistungsfähigkeit des eigenen Systems dar und verweisen auf die Möglichkeit der Prüfung jedes Kundenbedarfs.
Nach den Prüfungsergebnissen im Rahmen der „Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse“ geht das Beratungsunternehmen davon aus, dass jeder Breitbandbedarf innerhalb der Gemeinde mit einer Mindestdatenübertragungsrate von 2 Mbit/s von einem der Anbieter realisiert werden kann!
Bei einer derartigen Verfügbarkeit des Telekom-Netzes und den Kapazitäten weiterer Wettbewerber, einer CATV-Infrastruktur von Kabel Deutschland GmbH sowie einer UMTS-Abdeckung von Vodafone und deren Versorgungsanzeige zu LTE besteht somit keine Unterversorgung für das Gemeindegebiet und durch den fehlenden nachhaltigen Bedarf besteht auch keine Notwendigkeit der Verbesserung der Breitband-Infrastruktur!
Die Erstellung der „Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse“ wurde mit EU- Fördermitteln aus dem ILE- Programm unterstützt.
