Schiedsstelle der Gemeinde Gersdorf

Ansprechparterin

  • Frau Boragk (Friedensrichterin)
  • E-Mail:
  • Sprechzeiten/Termine nach Vereinbarung

Postanschrift

  • Gemeindeverwaltung Gersdorf
    Schiedsstelle
  • Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf
  • Tel.: 037203 919-28

Allgemeine Information zur Zuständigkeit:

Bei der Zuständigkeit der Schiedsämter und Schiedsstellen wird unterschieden zwischen der örtlichen Zuständigkeit und der sachlichen Zuständigkeit.

Örtliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist immer das Schiedsamt oder die Schiedsstelle am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Antragsgegners.

Sachlichen Zuständigkeit

Bei der sachlichen Zuständigkeit geht es um Zivilrecht, zu dem auch das Nachbarrecht gehört und bestimmte strafrechtliche Auseinandersetzungen.
Die Schiedsperson muss dabei prüfen, ob ein Schlichtungsversuch vor einer möglichen Gerichtsverhandlung obligatorisch ist oder freiwillig als aussichtsreicher Einigungsversuch unternommen werden kann.